Häufige Fragen und Antworten für Eltern und Erziehungsberechtigte
A – Abmeldung und Erkrankung
· Frage: Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist?
Krankmeldungen erfolgen am ersten Krankheitstag bis 8:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail an die Schule. Bei längerer Erkrankung oder auf Wunsch der Schule ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Eine schriftliche Entschuldigung kann nach der Rückkehr des Kindes nachgereicht werden.
· Frage: Was passiert, wenn mein Kind während des Unterrichts erkrankt?
Im Krankheitsfall während des Unterrichts informiert die Lehrkraft das Sekretariat und die Eltern. Kinder dürfen die Schule nur nach Rücksprache mit den Eltern verlassen.
A – Anmeldung der Vorschulkinder
· Frage: Mein Kind kommt im kommenden Jahr in die Schule. Wie melde ich es an?
Kinder, die bis zum 30.06. des Folgejahres das sechste Lebensjahr erreicht haben, müssen an der örtlich zuständigen Grundschule angemeldet werden. Hierfür gibt es Aushänge in den KiTas und in der Zeitung, die auf die Anmeldetermine hinweisen. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde des Kindes, die Ausweise der Eltern und bei alleinerziehenden Eltern eine Bescheinigung des Jugendamtes über die Nichtabgabe des Sorgerechts nicht älter als ein Jahr. Beide Sorgeberechtigten müssen die Anmeldung unterschreiben.
· Frage: Wo muss ich mich melden, wenn mein Kind eine Freie Schule besuchen soll?
Sollte Ihr Kind an einer Freien Schule beschult werden, muss es dennoch zunächst an der örtlich zuständigen staatlichen Schule angemeldet werden. Gleichzeitig melden Sie Ihr Kind an der Freien Schule an.
B – Beurlaubung
· Frage: Wann und wie kann ich mein Kind beurlauben lassen?
Beurlaubungen aufgrund von Arztbesuchen können von der Klassenlehrkraft genehmigt werden. Andere Beurlaubungen – etwa für Familienfeiern oder besondere Ereignisse – müssen mindestens eine Woche im Voraus schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Urlaubsreisen während der Schulzeit sind grundsätzlich nicht erlaubt.
C – Computer, digitale Medien und Datenschutz
· Frage: Dürfen Kinder ihr Handy in der Schule benutzen?
Private Handys und Smartwatches sind während der Schulzeit ausgeschaltet und nicht sichtbar zu verstauen. Die Nutzung digitaler Geräte erfolgt ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft und zu schulischen Zwecken.
· Frage: Wie schützt die Schule persönliche Daten?
Personenbezogene Daten von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.
D – Differenzierung und Förderung
· Frage: Wie werden Kinder individuell gefördert?
Die Schule fördert alle Kinder gemäß ihrer individuellen Lernvoraussetzungen. Diagnosen, Lernstandserhebungen und Beobachtungen bilden die Grundlage für individuelle Förderpläne. Förderung erfolgt im Unterricht, in Kleingruppen oder durch gezielte Einzelförderung.
E – Elterngespräche und Zusammenarbeit
· Frage: Wie oft finden Elterngespräche statt?
Mindestens einmal jährlich finden Lernentwicklungsgespräche statt. Bei Bedarf können zusätzliche Beratungstermine vereinbart werden. Eine offene Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule ist ausdrücklich erwünscht.
F – Freizeit, Förderangebote und Forderkurse
· Frage: Welche Angebote gibt es neben dem Unterricht?
Die Schule bietet Arbeitsgemeinschaften und Projekte im künstlerischen, musikalischen und sportlichen Bereich an. Für Kinder mit Lernschwierigkeiten sind spezielle Förderstunden und LRS-Unterstützung vorgesehen.
G – Ganztag und Hort
· Frage: Wie ist die Ganztagsbetreuung organisiert?
Die Fritz-Reuter-Grundschule arbeitet eng mit den Horten 'Uns Ostseekinner' und 'Leuchtturmzwerge' zusammen. Nach dem Unterricht können Kinder dort betreut, gefördert und in Projekten aktiv werden. Hausaufgabenbetreuung, Spielangebote und Freizeitaktivitäten sind Teil des Ganztagskonzepts.
H – Hausaufgaben
· Frage: Welchen Zweck haben Hausaufgaben?
Hausaufgaben dienen der Vertiefung des Lernstoffs und sollen selbstständig erledigt werden. Sie sind altersgerecht gestaltet. Eltern unterstützen durch Interesse und eine ruhige Lernumgebung, übernehmen aber keine Korrekturfunktion.
I – Inklusion
· Frage: Wie werden Kinder mit Förderbedarf unterstützt?
An der Schule lernen alle Kinder gemeinsam – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder Lernvoraussetzungen. Sonderpädagogische Förderung und Teamarbeit sind feste Bestandteile des Unterrichts.
K – Kommunikation
· Frage: Wie können Eltern die Schule erreichen?
Eltern erreichen die Schule telefonisch, per E-Mail oder über die Klassenlehrkraft. Wichtige Informationen werden über Elternbriefe, digitale Plattformen oder Aushänge weitergegeben.
L – Lernen und Leistungsbewertung
· Frage: Wie erfolgt die Leistungsbewertung?
Die Schule bewertet Leistungen ganzheitlich. Neben schriftlichen Arbeiten werden mündliche Beiträge, soziales Verhalten und Lernfortschritte berücksichtigt. Rückmeldungen erfolgen regelmäßig, transparent und kindgerecht.
M – Mittagessen und Mensa
· Frage: Wie läuft das Mittagessen ab?
Das Mittagessen wird von der Küstenmühle Rostock geliefert und in der Aula eingenommen. Eine Anmeldung erfolgt online über den Essenanbieter. Während des Essens verhalten sich Kinder ruhig und achten auf Tischmanieren. Eltern werden gebeten, Unverträglichkeiten rechtzeitig mitzuteilen.
N – Notfälle und Sicherheit
· Frage: Wie handelt die Schule in Notfällen?
Lehrkräfte leiten Erste Hilfe ein, informieren das Sekretariat und die Eltern. Feuer- und Evakuierungsübungen finden regelmäßig statt. Auf dem Schulgelände besteht Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Fahrräder und Roller werden geschoben und an den vorgesehenen Plätzen abgestellt. Tiere dürfen nicht mit auf das Schulgelände sowie in die Schule gebracht werden.
O – Ordnung und Sauberkeit
· Frage: Wie wird Ordnung und Sauberkeit vermittelt?
Ein gepflegtes Schulhaus trägt zum Wohlbefinden aller bei. Kinder achten darauf, ihre Arbeitsplätze ordentlich zu halten. Abfälle werden getrennt entsorgt, die Anlage gepflegt und Fundsachen abgegeben. Lehrkräfte sprechen regelmäßig über das Thema Sauberkeit/ Vandalismus und fördern das Bewusstsein für Verantwortung.
P – Pausen und Schulhof
· Frage: Was gilt in den Pausen?
Die Hofpause findet auf dem Schulhof statt. Rücksicht, Fairness und Sicherheit stehen im Vordergrund. Das Werfen von Gegenständen oder gefährliche Spiele sind nicht erlaubt. Bei Regen bleiben die Kinder in ihren Klassenräumen und beschäftigen sich ruhig. Der Schulhof darf während der Unterrichtszeit nicht selbstständig verlassen werden.
R – Regeln und Verantwortung
· Frage: Welche Bedeutung haben Regeln im Schulalltag?
Klare Regeln schaffen Sicherheit und Orientierung. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind dafür verantwortlich, dass diese eingehalten werden. Lehrkräfte, Eltern und Kinder begegnen sich mit Respekt und übernehmen Verantwortung füreinander.
R – Rückstellung vom Schulbesuch / Vorzeitige Einschulung
· Frage: Mein Kind soll von der regulären Einschulung zurückgestellt werden. Geht das?
Kinder werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen, die einen erfolgreichen Schulbesuch nicht erwarten lassen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter der örtlich zuständigen Schule unter Einbeziehung des Zentralen Fachbereiches für Diagnostik und Schulpsychologie.
· Frage: Mein Kind soll bereits vor der regulären Einschulung eingeschult werden. Geht das?
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. In diesem Jahr können auch Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter der örtlich zuständigen Schule. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht. Der Antrag auf vorzeitige Einschulung sollte bis 31.10. im Jahr vor der gewünschten Einschulung gestellt werden, damit alle erforderlichen Gremien einbezogen werden können.
S – Schulsozialarbeit
· Frage: Welche Aufgaben hat die Schulsozialarbeit?
Die Schulsozialarbeit unterstützt Kinder, Eltern und Lehrkräfte bei sozialen, emotionalen und familiären Themen. Gespräche sind vertraulich und freiwillig. Ziel ist es, Kinder zu stärken, Konflikte zu klären und das Schulklima positiv zu gestalten.
T – Traditionen und Schulkultur
· Frage: Welche Feste und Traditionen sind Teil des Schullebens?
Einschulungsfeiern, Projektwochen, Theaterbesuche, Konzerte und Ausstellungen sind feste Bestandteile des Schuljahres. Sie fördern das Gemeinschaftsgefühl und machen Schule lebendig.
U – Umwelt und Nachhaltigkeit
· Frage: Wie wird Nachhaltigkeit im Schulalltag gelebt?
Die Schule achtet auf Mülltrennung, sparsamen Energieverbrauch und umweltbewussten Umgang mit Materialien. Kinder werden ermutigt, wiederverwendbare Trinkflaschen und Brotdosen zu nutzen.
U – Unterrichtszeiten
· Frage: Wann beginnt und endet der Unterricht?
Die Schule öffnet täglich um 7:30 Uhr. Die erste Stunde beginnt für alle Schüler und Schülerinnen um 7:50 Uhr. Die Erstklässler lernen montags bis donnerstags von der ersten bis zur vierten Stunde, freitags bis zur fünften Stunde. Diese enden um 11:30 Uhr bzw. um 12:40 Uhr. Unsere Zweitklässler lernen täglich von der ersten bis zur fünften Stunde. Die Dritt- und Viertklässler haben montags bis donnerstags meist sechs Stunden, welche um 13:35 Uhr endet, und freitags fünf Stunden.
Unterrichtsende nach der 4. Stunde: 11:30 Uhr
nach der 5. Stunde: 12:40 Uhr
nach der 6. Stunde: 13:35 Uhr
Ü – Übergänge
· Frage: Wie begleitet die Schule den Übergang in die nächste Schulstufe?
Der Übergang von der Kita in die Schule und später zur weiterführenden Schule wird intensiv begleitet. Schnuppertage, Übergabegespräche und Kooperationen mit Kitas und dem Schulzentrum Kühlungsborn erleichtern den Wechsel.
V – Verantwortung und Werteerziehung
· Frage: Welche Werte sind der Schule wichtig?
Die Schule vermittelt Werte wie Respekt, Ehrlichkeit, Toleranz und Hilfsbereitschaft. Die Kinder lernen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und Konflikte friedlich zu lösen.
V – Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall
· Frage: Wann wird Unterricht vertreten?
Wenn eine Lehrkraft nicht im Dienst ist, muss der reguläre Unterricht durch eine andere Fachkraft vertreten werden. Bei längerem Ausfall wird der Lernstoff durch eine möglichst konstante Vertretungslehrkraft vermittelt. Kommt es zu spontanem Unterrichtsausfall in der sechsten Stunde, bleiben die Kinder bis zum regulären Schulschluss in der Stunde. Nur mit vorheriger Erlaubnis der Eltern, werden Kinder vorzeitig in den Hort, zum Bus oder nach Hause gelassen.
Z – Zeugnisse
· Frage: Welches Zeugnis erhält mein Kind? Wann werden diese ausgegeben?
Die Schüler und Schülerinnen der Schuleingangsphase (Klasse 1 & 2) erhalten zweimal im Schuljahr einen Lernbericht zu ihrem Arbeits- und Sozialverhalten. Dieser Bericht wird als Fließtext angefertigt. Schüler und Schülerinnen der dritten und vierten Klassen erhalten ein Notenzeugnis. Hier werden alle unterrichteten Fächer sowie das Arbeits- und Sozialverhalten bewertet. Das erste Schulhalbjahr endet i.d.R. Anfang Februar, das zweite Zeugnis gibt es am letzten Schultag des gesamten Schuljahres i.d.R. Ende Juni / Anfang Juli.
Z – Zusammenarbeit
· Frage: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule?
Erziehung und Bildung sind gemeinsame Aufgaben von Eltern und Schule. Vertrauensvolle Zusammenarbeit, gegenseitige Unterstützung und regelmäßiger Austausch bilden die Grundlage für den Lernerfolg der Kinder
Abschließender Gedanke:
Die Fritz-Reuter-Grundschule Kühlungsborn versteht sich als lernende Gemeinschaft, in der jedes Kind gesehen, gefördert und gestärkt wird. Ein respektvolles Miteinander von Eltern, Kindern und Lehrkräften ist die Basis für eine Schule, in der Lernen Freude macht.